Rechtsform Restaurant - 7 wichtige Punkte

Rechtsform Restaurant - 7 wichtige Punkte

Bei einer Restaurantgründung stellt sich schnell die Frage nach der geeignetsten Rechtsform. In diesem Beitrag haben wir dir dazu die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, muss man sich immer auch mit der Rechtsform auseinandersetzen. Es gibt viele verschiedene, daher kann sich die Wahl nach der richtigen Form oftmals verkomplizieren. Selbstverständlich ist die Wahl der Rechtsform immer auch abhängig von der Branche des Geschäfts. Egal aber ob Gastwirtschaft, Einzelhandel oder Salon, es ist eine der notwendigen Gründungsformalitäten. In diesem Artikel wird erörtert, welche Rechtsform am besten für ein Restaurant geeignet ist.

1. Voraussetzungen die es zu erfüllen gilt

Bei einer Unternehmensgründung gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten Gründungsformalitäten, der Businessplan und die Finanzierung bilden die Basis eines erfolgreichen Unternehmens.

Generelle Gründungsformalitäten Gastronomie

Bei einem Gastronomiebetrieb, der nebst den Gerichten auch alkoholische Getränke vertreiben möchte, ist eine Gaststättenkonzession dringend notwendig. Diese Konzession oder auch Schanklizenz genannt ermöglicht es dann dem Gastronomen auch Alkohol auszuschenken.

Damit ein Geschäft überhaupt erst einmal ein eingetragenes Unternehmen sein kann, muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Je nach gewählter Rechtsform muss das Unternehmen auch in das Handelsregister eingetragen werden. Dazu aber später noch einmal mehr.

Grundsätzlich ist, wenn man ein Restaurant eröffnen möchte, keine besondere Ausbildung notwendig. Wenn man auch für die Gäste kochen möchte, sollte man eine Ausbildung als Koch absolviert haben. Hier hilft aber eventuell Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich.

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Übersicht deutscher Rechtsformen

Wenn man sich für eine Restauranteröffnung entscheidet, kommen vier Rechtsformen in die engere Auswahl. Die vier häufigsten sind: GmbH, UG, Einzelunternehmen und GbR. Nebst diesen vier gibt es aber in Deutschland noch weitere Rechtsformen. Sie werden unterteilt in Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften.

  • Einzelunternehmen

  • Kapitalgesellschaften

    • GmbH

    • UG

    • AG

    • KGaA

  • Personengesellschaften

    • GbR

    • OHG

    • KG

    • GmbH&Co. KG

    • PartG

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Jede Form hat seine Vor- und Nachteile, da aber die bereits genannten vier Rechtsformen am besten für ein Restaurant geeignet sind, werden die anderen nicht genauer betrachtet. Sie haben trotzdem ihre Berechtigung und sind für andere Branchen konzipiert.

Geeignete Rechtsformen für Gaststätten

Die vier Rechtsformen, die sich am besten für das Eröffnen einer Gastronomie eignen, sind die folgenden vier. Was man braucht, welche Kosten auf einen zukommen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Rechtsformen zu bieten haben, findet man hier.

GmbH: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zählt wie die UG zu den Kapitalgesellschaften. Eine Kapitalgesellschaft handelt als eigenständige Rechtsperson. Um eine GmbH aufbauen zu können, bedarf es einigen Grundvoraussetzungen. Meist wird sie von zwei Gründern gegründet. Man kann sie unter besonderen Voraussetzungen, aber als sogenannte "Ein-Personen-GmbH) etablieren.

Da die GmbH ja ein Unternehmen mit beschränkter Haftung ist, bringt es auch ein gewisses Risiko für die Gründer mit sich. Da bei der Gründung einer GmbH eine Mindesteinlage von 25'000 Euro notwendig ist, haften die Unternehmer dann mit diesem Betrag. Die Mindesteinlage ist ein Grund, warum sich viele gegen die Gründung einer GmbH entscheiden. Die Gründungskosten sind hier eben deutlich höher als bei anderen Rechtsformen. Um ein wenig Abhilfe zu schaffen, kann auch erst einmal die Hälfte des angesetzten Stammkapitals bezahlt werden, also 12'500 Euro. Der Rest bis zu den 25'000 Euro muss oder vielmehr sollte zeitnah eingezahlt werden. Bis dahin haften die Gründer mit ihrem Privatvermögen.

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Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist stets mit etwas mehr Aufwand verbunden. Im ersten Schritt muss immer ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Hier werden wichtige Infos aufgeführt. Darin werden die Gründer:innen festgehalten, der Name und Sitz des Unternehmens, die Dimension des Stammkapitals und die Höhe der Stammeinlage. Der Gesellschaftsvertrag ist ein sehr wichtiges Dokument und sollte von Anfang an gründlich und korrekt aufgesetzt werden. Da der Vertrag auch notariell beglaubigt werden muss, würde jede weitere Änderung wieder enorm viel Zeit und Geld kosten.

Nach der notariellen Beurkundung sollte so bald wie möglich ein Geschäftskonto bei einer Bank eröffnet werden. Da wird die Stammeinlage einbezahlt. Die Einzahlung muss mit einem Beleg bescheinigt werden. Diese Quittung wird an das verantwortliche Notariat geschickt. Daraufhin wird das Unternehmen im Handelsregister beim befugten Amtsgericht eingetragen. Anschließend folgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Des Weiteren meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Dann ist die GmbH schon fast betriebsbereit. Daraufhin folgt nur noch die Anmeldung bei zusätzlichen Ämtern und Behörden wie die Industrie und Handelskammer.

UG: Die Unternehmensgesellschaft (kurz UG) ist eine Sonderform der GmbH und daher auch eine Kapitalgesellschaft. Die Rechtsform UG gibt es in diesem Format nur in Deutschland und ist daher nicht für jedes Land eine Option. Diese Form der Existenzgründung bietet sich aber für alle an, die keine 25'000 Euro für das Stammkapital einer GmbH übrig haben. Denn das Stammkapital bei dieser Gründungsform liegt bei mindestens 1 Euro. Da es aber trotzdem eine Kapitalgesellschaft ist, wird gefordert, dass nach und nach Rücklagen von 25'000 Euro entstehen. Zusätzlich ist noch zu sagen, dass eine UG haftungsbeschränkt ist und diese Information auch nach außen so kommuniziert werden muss.

Der Gründungsvorgang verläuft grundsätzlich identisch zu der einer GmbH. Die Gründungskosten fallen aber geringer aus als bei einer GmbH. Trotzdem sollte man mit ein paar Hundert Euro rechnen.

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Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen kann, wie der Name bereits sagt, nur alleine gegründet werden. Somit trägt man als Gründer die volle Verantwortung und haftet unbeschränkt mit dem eigenen Privatvermögen.

Der Gründungsvorgang eines Einzelunternehmens ist deutlich einfacher als bei den zwei zuvor genannten. Es ist ich kein Stammkapital zur Gründung von Nöten. Daher ist der erste Schritt die Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Dort erhält man dann einen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt informiert anschließend die zuständige Finanzbehörde über die Existenzgründung. Daraufhin meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Anschließend steht der Eröffnung nichts mehr im Wege. Bei einem Restaurant muss man sich noch um die Hygienebelehrung/Gesundheitszeugnis kümmern, aber die Basis ist dann gegeben.

GbR: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) ist anders wie die zuvor genannten eine Personengesellschaft. Aufgrund dessen müssen es mindestens zwei Gründer sein. Der Gründungsaufwand ist gering. In diesem Konzept wird unbeschränkt gehaftet. Schlimmstenfalls haften die Unternehmer auch mit ihrem Privatvermögen.

Ebenfalls wie bei einer Kapitalgesellschaft muss ein Gesellschaftervertrag verfasst werden. Hier werden auch die wichtigsten Informationen gelistet. Anders als zuvor muss diese Einigung nicht notariell beglaubigt werden. Wenn man aaber eben weil es sich um eine Personengesellschaft handelt, auch als Gesellschafter sichergehen möchten, kann man diesen Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Sobald der Vertrag von allen Gründern unterschrieben wurde, kann die Gewerbeanmeldung in Angriff genommen werden. Das zuständige Gewerbeamt, bei dem die Anmeldung erfolgte, wird das Finanzamt über die Gründung informieren. Das Finanzamt wird sich anschließend bei dir zur steuerlichen Erfassung melden. Ein Geschäftskonto ist bei dieser Rechtsform nicht notwendig. Dann kann man bereits starten.

Um sich nun für die richtige Rechtsform entscheiden zu können, müssen einige Fragen beantwortet werden. Will man das Unternehmen alleine gründen oder im Team? Wie hoch darf mein Startkapital sein? Will ich mit meinem Privatvermögen haften? Grundsätzlich sollte man sich, um die richtige Rechtsform zu wählen, mit einem Experten zusammentun. Dieser kann dann je nach Branche, in diesem Fall das Restaurant auch miteinbeziehen.

 

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2. Was ist ein Businessplan und was sollte dort rein?

Man hört immer wieder von diesem ominösen Businessplan. Was da aber rein muss und wozu dieser dient, weiß man oftmals nicht genau.

Wichtigkeit Businessplan

Der Geschäftsplan ist definitiv dringend notwendig bei einer Existenzgründung. Unabhängig davon, ob man eine Bar, eine Bäckerei oder einen Lieferservice gründen will. Er unterstützt nicht nur den Unternehmer, sondern hilft auch bei einer Fremdfinanzierung.

Der Unternehmer selbst kann sich mithilfe des Geschäftsplans orientieren. Denn darin sind alle Schritte, die zur finalen Gründung erfolgen müssen, festgehalten. Falls man also den Fokus verlieren sollte, kann man darauf zurückgreifen.

Falls man bei einer Restaurantgründung nicht alles selbst finanzieren kann, kann man Förderung anfragen. Entweder bei einem Investor, staatliche Unterstützung oder bei einem Kreditinstitut. Diese wollen, bevor sie in deinen Betrieb investieren, sehen, was sie da überhaupt unterstützen. Da der Geschäftsplan auch einen Finanzplan inkludiert hat, können Investoren daran auch erkennen, wie viel Kapital sie zur Verfügung stellen müssen.

Deswegen ist es notwendig, Businesspläne zu schreiben und sich daran zu halten.

Inhalt Businessplan,

Geschäftsidee: Im ersten Kapitel des Businessplanes sollten alle Gedanken zur Existenzgründung festgehalten werden. Darin enthalten ist die Idee zum Restaurant, die Ziele, die Mission und Vision der Gaststätte.

Die Gründer: Im darauffolgenden Kapitel werden die Unternehmer genauer vorgestellt. Potenzielle Investoren wollen wissen, wer hinter dem Gastgewerbe stehen. Dazu wird das Know-how und die zu bewältigenden Aufgaben aufgelistet.

Die Zielgruppe und Standort: Die Zielgruppe und der Standort bauen aufeinander auf. Sie können grundlegend sein für den Erfolg des Restaurants. In diesem Abschnitt wird geklärt, welche Gäste man empfangen möchte und wie man deren Bedürfnisse befriedigt. Zudem wird geklärt, wo sich der ideale Standort für die Gastronomie befindet.

Das Angebot: Bei einer Restauranteröffnung ist es klar, was hergestellt wird. Das Angebot beinhaltet alle Speisen und Getränke, die in dem eigenen Restaurant verkauft werden.

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Der Finanzplan: Der Finanzplan ist der wichtigste Teil eines Businessplans, vor allem eben auch für Dritte. Hier werden alle Ausgaben gelistet. Von den Gründungskosten bis hin zu den laufenden Kosten müssen alle Daten gesammelt werden.

Marktanalyse: Die Marktanalyse beschäftigt sich mit der Umwelt des Unternehmens. Dazu gehören die Konkurrenten, Lieferanten, Kunden und auch der Staat. Hier sollte man im besten Fall herausfinden, wie sich das eigene Geschäft positionieren soll. Dafür gibt es viele Methoden. Unter anderem auch die SWOT-Analyse. Hierbei werden die Stärken und Schwächen der Gastronomie mit den Chancen und Risiken des Marktes in Verbindung gesetzt. Daraus resultieren nächste Schritte.

Executive Summary: Das letzte Kapitel eines Geschäftsplanes dient als kurze und übersichtliche Zusammenfassung des gesamten Planes. Hier kann man sich noch einmal einen Überblick verschaffen und wichtige Informationen rein bringen.

 

FAQ

Es gibt kein richtig oder falsch. Man muss auf bestimmte Aspekte achten, wenn man sich für eine Rechtsform entscheidet. Dazu gehört die Frage nach der Anzahl der Unternehmer, die Höhe des Stammkapitals etc. Für einen Gastronomen kommen die vier genannten Unternehmensformen in die engere Auswahl. Wenn man sich aber sicher sein möchte, dass man keine falsche Entscheidung trifft, sollte man sich eventuell auch mit einem Experten auseinandersetzen. In diesem Fall kann ein Unternehmensberater passen.

Da es sich bei einer Pizzeria auch um einen Gastronomiebetrieb handelt, verläuft die Gründung, wie im Artikel beschrieben. Man kann zwischen den vier genannten Rechtsformen wählen. Wichtig ist auch hier, ob es mehrere Gastronomen gibt, die die Pizzeria gründen. Mit den schon erwähnten Fragen kann die Auswahl bereits eingeschränkt werden.

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die sich vor allem für einen einzelnen Gründer anbietet. Es ist kein Stammkapital notwendig, der Unternehmer des Einzelunternehmens haftet daher unbeschränkt mit dem Privatvermögen.

Ein Café ist wie eine Pizzeria oder jegliches andere Restaurant ein Gaststättengewerbe. Die erwähnten vier Rechtsformen sind für jede Art der Gastronomie geeignet. Bevor man sich aber definitiv für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich von einem Experten abschließend beraten lassen. Dieser wird alle Fragen bezüglich Haftung, Steuern, Erstellung etc. beantworten können.